Phantastikpreis der Stadt Wetzlar

Der Phantastikpreis der Stadt Wetzlar

Seit 1983 wird der „Phantastikpreis der Stadt Wetzlar“ verliehen. Der Preis ist ein mit 4.000 Euro dotierter Literaturpreis, der jährlich für einen Roman vergeben wird. Mit dem Preis ausgezeichnet werden Werke aus allen Spielarten der Phantastik, vom magischen Realismus bis hin zu Fantasy, Science Fiction, Utopie und Horror. Besonderer Wert wird darauf gelegt, dass das phantastische Element – ähnlich wie in Goethes „Zauberlehrling“ – auch Zusammenhänge des wirklichen Lebens in einem neuen Licht erscheinen lässt. Der Preis wird von der Stadt Wetzlar in Kooperation mit der Phantastischen Bibliothek Wetzlar verliehen. Die Jury besteht aus Literaturkenner*innen aus Wetzlar und der näheren Umgebung, die einen engen Bezug zur phantastischen Literatur haben.

Für die Vergabe des Phantastikpreises werden den Preisrichtlinien* entsprechend Bücher berücksichtigt, die zwischen dem 1. April des Vorjahres und dem 31. März des Jahres, in dem der Preis verliehen wird, als Originalveröffentlichung in deutscher Sprache erschienen sind und der Jury bis spätestens 31. März vorliegen. Die Verleihung erfolgt in der Regel am zweiten September­wochenende in Wetzlar im Rahmen eines Festaktes durch den Oberbürgermeister der Stadt Wetzlar.

Die Preisrichtlinien im Einzelnen:

  • Der Titel muss in originär deutscher Sprache verfasst sein. Es darf sich also nicht um eine Übersetzung aus anderen Sprachen handeln. Der Text darf nicht unter Mithilfe von Künst­licher Intelligenz (KI; z.B. ChatGPT) erstellt worden sein.
  • Der Titel muss als gedrucktes Buch vorliegen und über eine ISBN verfügen.
  • Nicht eingereicht werden dürfen Kurzgeschichten, Anthologien und Lyrik-Bände.
  • Der Titel muss im Zeitraum zwischen dem 01.04. des Vorjahres und dem 31.03. des laufenden Jahres als gedrucktes Buch erstmals publiziert worden sein.
  • Titel können zu jedem Zeitpunkt innerhalb dieses Zeitraums eingereicht werden. Die Einreichungsfrist endet mit dem 31.03. des laufenden Jahres.
  • Titel können sowohl von Autor*innen als auch von Verlagen eingereicht werden.
  • Jeder eingesendete Titel muss zwei Mal als gedrucktes Buch an die Phantastische Bibliothek Wetzlar gesendet werden (Postanschrift siehe weiter unten), dabei bitte vermerken, dass es sich um eine Einreichung für den Phantastikpreis handelt und die E-Mail-Adresse einer Ansprechpartner*in benennen, an die man sich mit Rückfragen wenden kann. Diese wird allein zum Zwecke der Kommunikation bzgl. des Phantastikpreises gespeichert und verwendet.
  • Wichtiger Hinweis: Mit der Einreichung erklärt sich der Einreichende bereit, für den Fall der Wahl des Titels auf die Longlist der Jury bis zu zehn weitere Exemplare des Titels zur Verfügung zu stellen, davon können nach Absprache maximal fünf auch in elektronischer Form eingereicht werden.

Mit der Einsendung von zwei Exemplaren eines Titels unter dem Stichwort »Phantastikpreis der Stadt Wetzlar« erkennt der Einreichende die o.g. Bedingungen für die Einreichung an und versichert, diese einzuhalten.

Anschrift für die Einsendung der Exemplare:

Phantastische Bibliothek Wetzlar
»Phantastikpreis der Stadt Wetzlar«
Turmstraße 20
35578 Wetzlar

 

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Zusätzliche Informationen